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Ausweitung Notfallbetreuung

Der Katastrophenstab der Bayerischen Staatsregierung hat beschlossen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Bereich der Gesundheitsversorgung oder der Pflege tätig sind, auch dann eine Notbetreuung in Anspruch nehmen können, wenn nur ein Elternteil in diesen Bereichen tätig ist

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