Ausweitung Notfallbetreuung

Der Katastrophenstab der Bayerischen Staatsregierung hat beschlossen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Bereich der Gesundheitsversorgung oder der Pflege tätig sind, auch dann eine Notbetreuung in Anspruch nehmen können, wenn nur ein Elternteil in diesen Bereichen tätig ist

A u s w e i t u n g des Anspruchs auf Notfallbetreuung an Schulen

Der Katastrophenstab der Bayerischen Staatsregierung hat am 21. März beschlossen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Bereich der Gesundheitsversorgung oder der Pflege tätig sind, ab Montag, den 23. März 2020, auch dann eine Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen und Schulen in Anspruch nehmen können, wenn nur ein Elternteil in diesen Bereichen tätig ist

Voraussetzung ist dabei auch weiterhin, dass der Elternteil aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten in dieser Tätigkeit an einer Betreuung seines Kindes gehindert ist.
 

Link zur Pressemitteilung des Sozialministeriums

Wohlgemerkt: Die Ausweitung gilt nicht für alle systemkritischen Berufe, sondern nur für die oben ausdrücklich Genannten. Bitte informieren Sie die Eltern Ihrer Schule entsprechend.

Aktuelle Informationen für Eltern

Der veränderten Lage angepasst wurde nun eine Aktualisierung der Informationen für Eltern von KIBBS auf der Homepage des Kultusministeriums veröffentlicht.