Krankmeldung

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Es ist uns ein dringendes Anliegen, auf die Verfahrensweise bei Erkrankung Ihres Kindes hinzuweisen.

Bei Unterrichtsbeginn stellt die Schule fest, wer tatsächlich fehlt und vergleicht die Abfrage mit den eingegangenen Entschuldigungen. Fehlt jemand zu diesem Zeitpunkt unentschuldigt, so benachrichtigt die Schule unverzüglich telefonisch das Elternhaus.

Können die Eltern bei unentschuldigter Abwesenheit ihres Kindes telefonisch nicht erreicht werden, muss die Schule die zuständige Polizeidienststelle einschalten.

Im Interesse der Sicherheit Ihres Kindes bitten wir Sie um eine gewissenhafte Beachtung des geschilderten Vorgehens.

kurzfristige Erkrankung
Mitteilung an die Schule am gleichen Tag noch vor Unterrichtsbeginn zwischen 7:30 und 8:00 Uhr
(mündlich durch Mitschüler bzw. telefonisch oder per Fax im Sekretariat)
längerfristige Erkrankung
Mitteilung der voraussichtliche Abwesenheitsdauer am ersten Tag der Erkrankung
Schriftliche Entschuldigung
Nachreichen einer schriftlichen Entschuldigung auch nach mündlicher Meldung der Erkrankung
Antrag auf Befreiung vom Unterricht
Abgabe mindestens 1 – 2 Tage vorher
(Genehmigung bedarf einer Überprüfung von organisatorischen und pädagogischen Gesichtspunkten)
Formulare
Download über die Homepage