Abmeldung vom Religionsunterricht

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Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, ihre Kinder vom Religionsunterricht abzumelden.

Die Abmeldung vom Religionsunterricht kann nur aus Glaubens- und Gewissensgründen erfolgen und gilt nur für ein Schuljahr.

  • Abmeldung bis spätestens am 29. Juli für das folgende Schuljahr
  • Fach Ethik ist Pflicht und Vorrückungsfach
  • Unterricht aus organisatorischen Gründen nur am Nachmittag