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Probeunterricht
Themen: Termin, Grundsätzliches, Durchführung, Bestehen bzw. Nicht-Bestehen, Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten

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Der Termin für den Probeunterricht liegt für Schüler der Volksschule im letzten Drittel des Schuljahres. Für andere Schüler wird der Probeunterricht in den letzten Tagen der Sommerferien durchgeführt. In begründeten Fällen (z.B. Krankheit) kann ein Schüler der Volksschule am Probeunterricht in den Sommerferien teilnehmen.

Wichtig:
Sollte Ihr Kind zum Zeitpunkt des Probeunterrichtes erkrankt sein, müssen Sie ein ärztliches Attest vorlegen. Dann kann Ihr Kind den Probeunterricht am Ende der Sommerferien wiederholen. Ohne ärztliches Attest gilt der Probeunterricht als abgelegt und nicht bestanden.
Nachträglich mitgeteilte Erkrankungen, welche die Leistungsfähigkeit beeinträchtigt haben sollen, können nicht berücksichtigt werden.



Grundsätzliches:
  • Schüler, die am Probeunterricht in einer Realschule teilgenommen haben, können diesen nicht im selben Kalenderjahr wiederholen.
  • Bestehen Zweifel, ob ein Schüler die deutsche Sprache ausreichend beherrscht, um dem Unterricht folgen zu können, so ist dies im Probeunterricht zu klären.
  • Auskünfte über den Stand des Probeunterrichtes darf nur der Schulleiter geben.


Durchführung:
Der Probeunterricht dauert drei Tage. Dabei werden die Schüler in Unterrichtsgruppen zusammengefasst, wobei - wenn möglich - auf Klassen- und Schulzugehörigkeit Rücksicht genommen wird.
Jede Gruppe wird von zwei Mitgliedern des Aufnahmeausschusses geprüft, die abwechselnd unterrichten und beobachten. Zugrunde liegen die Anforderungen der letzten Jahrgangsstufe unter Berücksichtigung der Ziele der Realschule.
Der Probeunterricht besteht aus Unterricht und schriftlichen Arbeiten in den Fächern Mathematik und Deutsch. Die schriftlichen Arbeiten werden von zwei Mitgliedern des Aufnahmeausschusses korrigiert und benotet. Auch mündliche Noten werden gebildet.




Bestehen bzw. Nichtbestehen des Probeunterrichts:

Schüler der 4. Jahrgangsstufe:

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Schüler der 5. Jahrgangsstufe:
Für Schüler der 5. Jahrgangsstufe gibt es ab 2010 kein Übertrittszeugnis und auch keinen Probeunterricht mehr.

Der Übertritt von Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 der Hauptschulen ist ausschließlich mit dem Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 5 möglich, wenn in den Fächern Mathematik und Deutsch eine Durchschnittsnote von 2,5 oder besser erreicht wurde.
Um eine Planung zu ermöglichen, müssen sich Schüler, die einen Übertritt wünschen und die obigen Voraussetzungen erfüllen, im üblichen Anmeldungszeitraum (Termin siehe Kalender) eine Voranmeldung abgeben.
Die verbindliche Anmeldung kann erst in den ersten drei Ferientagen vorgenommen werden.


Die Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten über das Bestehen des Probeunterrichts oder die Notwendigkeit eines Beratungsgesprächs erfolgt in verschlossenem Umschlag.
Die erfolglose Teilnahme wird im Übertrittszeugnis vermerkt und der Volksschule schriftlich mitgeteilt.
Die schriftlichen Arbeiten des Probeunterrichts können von den Erziehungsberechtigten eingesehen werden.

Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 12. Mai 2012 um 19:52 Uhr
 

Anstehende Termine

Herrieder Stadtlauf
So, 20. Mai 12
Probeunterricht
Mo, 21. Mai 12
Probeunterricht
Di, 22. Mai 12

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