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Krankmeldung und Aufsicht
krank.jpgAus aktuellem Anlass ist es uns ein dringendes Anliegen, nochmals auf die Verfahrensweise bei Erkrankung Ihres Kindes hinzuweisen.

Im Interesse der Sicherheit Ihres Kindes bitten wir Sie um eine gewissenhafte Beachtung des geschilderten Vorgehens.


  • Erkrankt Ihr Kind kurzfristig und kann den Unterricht nicht besuchen, so sind Sie verpflichtet, dies der Schule am gleichen Tag noch vor Unterrichtsbeginn zwischen 7:30 und 8:00 Uhr mitzuteilen.
    Das wird in der Regel telefonisch geschehen, kann aber auch mündlich, z.B. durch Geschwister oder einen Mitschüler persönlich, im Sekretariat erfolgen. Die Verwendung eines Faxgerätes ist ebenfalls gut geeignet (Rufnummern siehe unter der Rubrik "Kontakt ").

  • Bei Unterrichtsbeginn um 8:00 Uhr stellt die Schule fest, wer tatsächlich fehlt und vergleicht die Abfrage mit den eingegangenen Entschuldigungen. Fehlt jemand zu diesem Zeitpunkt unentschuldigt, so benachrichtigt die Schule unverzüglich telefonisch das Elternhaus. Sollten dann weitere Maßnahmen erforderlich sein, sind diese von den Eltern zu veranlassen.
    Können die Eltern telefonisch nicht erreicht werden, muss die Schule die zuständige Polizeidienststelle einschalten.

  • Sollte Ihr Kind längere Zeit erkrankt sein, so teilen Sie uns die voraussichtliche Abwesenheitsdauer am ersten Tag mit. Ansonsten müssen Sie täglich erneut anrufen, um Rückfragen seitens der Schule zu vermeiden.

  • Ein Antrag auf Befreiung vom Unterricht sollte mindestens 1 – 2 Tage vorher eingereicht werden, da die Genehmigung immer einer Überprüfung von organisatorischen und pädagogischen Gesichtspunkten bedarf.

  • In jedem Fall einer mündlichen Entschuldigung ist die schriftliche Entschuldigung für das Versäumnis unverzüglich nachzureichen.

  • Für Befreiungen und Krankmeldungen haben wir eigene Formulare, die Sie auf unserer Homepage , im Hausaufgabenheft Ihres Kindes oder im Schul-ABC finden.


Darüber hinaus sollten Sie Ihrem Kind bewusst machen, dass es auch eine Mitverantwortung für andere Schülerinnen und Schüler trägt und Vorkommnisse oder Beobachtungen auf dem Schulweg Ihnen oder einer anderen Person seines Vertrauens mitteilen sollte.

Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 17. Februar 2008 um 01:22 Uhr
 

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