| Abmeldung vom Religionsunterricht |
Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, ihre Kinder vom Religionsunterricht abzumelden. Was man dabei beachten sollte (Termin), finden Sie im Folgenden. Die Abmeldung vom Religionsunterricht kann nur aus Glaubens- und Gewissensgründen erfolgen und gilt nur für ein Schuljahr. Sie muss spätestens am 29. Juli 2010 für das folgende Schuljahr der Schulleitung vorgelegt werden; eine spätere Abmeldung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Im Falle der ordnungsgemäßen Abmeldung wird für den betreffenden Schüler das Fach Ethik zum Pflichtfach. Es ist ebenfalls Vorrückungsfach und kann aus organisatorischen Gründen nur am Nachmittag unterrichtet werden.
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| Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 13. Juli 2010 um 15:47 Uhr |
| Herrieder Stadtlauf So, 20. Mai 12 |
| Probeunterricht Mo, 21. Mai 12 |
| Probeunterricht Di, 22. Mai 12 |